Die Meldung auf Ungarisch
A Magyar Igazságügyi Bizottság módosítást javasolt az alkotmányban . A változtatás megváltoztathatja a legfőbb ügyész kiválasztását . Nem lesz kötelező , hogy az új ügyész csak a jelenlegi ügyészek közül kerüljön ki. A javaslat szerint a Parlament választja az ügyészt elnöki javaslatra és kétharmados szavazással. A változások 2025-ben léphetnek életbe.
Übersetzung
Der Ausschuss für Justiz in Ungarn hat eine Änderung der Verfassung vorgeschlagen. Diese Änderung könnte die Auswahl des obersten Staatsanwalts betreffen. Es wäre nicht mehr erforderlich, dass der neue Staatsanwalt aus der derzeitigen Staatsanwaltschaft stammt. Laut Vorschlag wird der Staatsanwalt auf Empfehlung des Präsidenten und mit einer Zweidrittelmehrheit vom Parlament gewählt. Die Änderungen könnten 2025 in Kraft treten.
Übung: Textverständnis
Frage 1: Wer hat die Änderungen an der Verfassung bezüglich der Ernennung des Generalstaatsanwalts vorgeschlagen?
Die Änderung wurde von Imre Vejkey, dem Vorsitzenden des Justizausschusses, vorgeschlagen.
Frage 2: Wann könnten die Änderungen bei der Ernennung des Generalstaatsanwalts wirksam werden?
Die Änderungen könnten 2025 in Kraft treten.
Übung: Lernwörter
Die Meldung in voller Länge
▌20.11.2024
In einem unerwarteten Schritt diskutierte der ungarische Justizausschuss kürzlich über eine Änderung der Landesverfassung, die die Auswahlkriterien für die Rolle des Generalstaatsanwalts erheblich verändern könnte. Die vorgeschlagenen Änderungen würden nicht mehr vorschreiben, dass der Ernannte ausschließlich aus den Reihen der aktuellen Staatsanwälte ausgewählt werden muss, was Ungarn in Einklang mit Praktiken in verschiedenen europäischen Ländern bringen würde.
Diese Änderung, die zur parlamentarischen Debatte ansteht, wurde von Imre Vejkey, dem Vorsitzenden des Justizausschusses, eingebracht. Nach dem Vorschlag würde der Generalstaatsanwalt weiterhin vom Parlament auf Empfehlung des Präsidenten ernannt, wobei eine Zweidrittelmehrheit für die Bestätigung erforderlich ist. Der Kandidat müsste jedoch nicht mehr aus den Reihen der bestehenden Staatsanwälte stammen.
Die Begründung hinter der Änderung spiegelt sowohl nationale als auch internationale Präzedenzfälle wider. Historisch gesehen kamen von den drei Personen, die seit dem Ende des Kommunismus in Ungarn die Position des Generalstaatsanwalts innehatten, zwei ursprünglich von außerhalb des staatsanwaltschaftlichen Dienstes. Derzeit erfordern viele europäische Länder, darunter die Niederlande und Schweden, nicht, dass ihr oberster Staatsanwalt einen staatsanwaltlichen Hintergrund hat.
Ungarn erwägt Änderungen bei der Ernennung des Generalstaatsanwalts (Illustration)
Die vorgeschlagene Verfassungsänderung könnte die Amtszeit des derzeitigen Generalstaatsanwalts, Péter Polt, beeinflussen, dessen Amtszeit im Dezember 2028 endet, sofern nicht doch eine frühere Ablösung erfolgt. Die Änderung könnte es erleichtern, einen Nachfolger von außerhalb der derzeitigen staatsanwaltschaftlichen Reihen zu wählen, was scheinbar von Ungarns regierenden politischen Parteien unterstützt wird.
Neben dieser bedeutenden Änderung in Bezug auf die Ernennung des Generalstaatsanwalts erstrecken sich die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen auch auf die Kriterien für die Ernennung von Richtern für das Verfassungsgericht. Die Änderung zielt darauf ab, frühere Einschränkungen zu lockern und die Anforderung zu eliminieren, dass Richterkandidaten Positionen innehaben müssen, die ein Jurastudium erfordern. Diese Änderung könnte den Kreis der infrage kommenden Kandidaten erweitern, hat jedoch zu unterschiedlichen Meinungen über die potenziellen Auswirkungen auf die Unabhängigkeit und Effektivität der Justiz geführt.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten, vorbehaltlich der Zustimmung bei den bevorstehenden Parlamentsdiskussionen. Der Zeitpunkt fällt mit dem Auslaufen der Amtszeiten von zwei Verfassungsrichtern zusammen, was potenziell den Auswahlprozess für deren Nachfolger beeinflussen könnte.
Die Einführung dieser Änderung ist die neueste in einer Reihe von Verfassungsänderungen in Ungarn, die den laufenden rechtlichen und politischen Dynamiken im Land unterstreichen. Beobachter verfolgen genau, wie sich diese Entwicklungen auf das Kräfteverhältnis innerhalb des ungarischen Justizsystems auswirken könnten und wie sie mit den breiteren europäischen Rechtsstandards übereinstimmen.
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Fortgeschritten: Berichte aus Ungarn
- Gemäß der neuen Verfassungsänderung muss der Generalstaatsanwalt kein Staatsanwalt sein. (Index.hu)
- Verfassungsänderung: Wahl des Generalstaatsanwalts künftig nicht nur aus der Reihe der Staatsanwälte möglich (444.hu)
- Inland: Erneute Änderung des Grundgesetzes geplant, um die Nachfolge von Polt Péter, einer Schlüsselfigur des NER, vorzubereiten. (HVG.hu)